Teilnahmebedingungen


  1. Allgemeines

    1. Anbieterin

      Die Sparkasse am Niederrhein, Ostring 4-7, 47441 Moers (nachfolgend „Sparkasse“) ist Betreiberin der Internetseite www.spenden-am-niederrhein.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals „Spenden am Niederrhein“. Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Die Projektträger können Projekte auf der Plattform veröffentlichen und damit Spenden für ihre Vereine generieren. Die Nutzungsbedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Spendenaktion dargestellten Beschreibungen und Regelungen auf der Internetseite www.spenden-am-niederrhein.de. Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Ziel der Spendenaktion

      Wir haben die Spendenplattform „Spenden am Niederrhein“ ins Leben gerufen, damit engagierte Menschen ihre gemeinnützigen Projekte präsentieren können und dafür Spenden einzuwerben. Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Organisationen aus unserem Geschäftsgebiet können mitmachen und haben gleichermaßen eine Chance auf Unterstützung.
    3. Spendensumme

      Zusätzlich zu den Privatspenden kann die Sparkasse eine ausgewählte Spendensumme in einem vorgegebenen Zeitraum zur Verfügung stellen, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf die Projekte verteilt wird. Die Sparkasse wird in diesem Fall im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit davon berichten.
    4. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein, jede Organisation oder Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit. Der Ort der Förderung muss in unserem Geschäftsgebiet sein.
    5. Projektträger und Nutzer

      Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen. Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen. Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
  2. Nutzungsbedingungen

    1. Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

      Für die Spendenaktion können sich Vereine, Organisationen und Institutionen als Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
      • gemeinnützige Ziele verfolgen,
      • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen,
      • und eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen.
      Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht bevollmächtigt zu sein, für den Verein zu handeln. Die Teilnahme über Dritte ist nicht gestattet.
    2. Förderkriterien

      Die Sparkasse fördert keine Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornografisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen. Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse, also in den Städten Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Xanten sowie den Gemeinden Alpen und Sonsbeck, einzusetzen.
    3. Projekte

      Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen, die innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung starten oder sich derzeit in der Umsetzung befinden. Die Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von maximal zwölf Monaten begrenzt. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Sparkasse diese Laufzeit in Ausnahmefällen verlängern. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung des Projektes auf der Spendenplattform. Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind.
    4. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.spenden-am-niederrhein.de registrieren. Alle erforderlichen Angaben müssen eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden. Insbesondere ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich verändert und ergänzt werden.

      Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und eingereichte Bilder werden durch die Sparkasse auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Sparkasse entscheidet anschließend, ob das Projekt auf der Internetseite freigeschaltet wird.

      Im Rahmen der Vorstellung des Projektträgers kann ein Logo hochgeladen werden, bei der Projektbeschreibung maximal 25 Bilder. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 px haben. Die zulässigen Dateiformate sind jpg und png. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.

      Die Beurteilung und Entscheidung über die Veröffentlichung des Projektes wird nach den unter Ziffer 2.2 definierten Förderkriterien durch den Projektpartner sichergestellt. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw. Spendenaktionen besteht nicht.

      Nutzer haben die Möglichkeit sich zu registrieren. Die Registrierung ist jedoch keine Voraussetzung um spenden zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite.

      Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Sparkasse. Die Sparkasse informiert den Nutzer/Projektträger über die erfolgreiche Registrierung per E-Mail.

      Jeder registrierte Nutzer/Projektträger muss seine E-Mail-Adresse über einen Verifizierungslink, den das System automatisch nach Erstregistrierung versendet, aktivieren und verifizieren. Eine doppelte Registrierung ist ausgeschlossen. Zur Registrierung berechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

      Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen sich mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter registrieren. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.

      Die Sparkasse ist berechtigt ohne Angabe von Gründen eine Registrierung abzulehnen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere dann, wenn die Registrierung nicht den rechtlichen oder den in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Kriterien genügt oder dagegen verstößt.

      Das Benutzerkonto darf nur durch den Berechtigten genutzt werden. Eine Übertragung auf einen Dritten ist unzulässig. Die Zugangsdaten zur Spendenplattform sind streng geheimzuhalten. Sofern der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Benutzerkontos besteht, ist die Sparkasse unverzüglich zu informieren. Kontakt: spenden@sparkasse-am-niederrhein.de, Telefon: 02841 206-0.

      Im Falle der unrechtmäßigen oder missbräuchlichen Nutzung ist die Sparkasse berechtigt, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen. Die Nutzung wird ausgeschlossen.
      1. Kosten

        Die Registrierung und Präsentation von Organisationen und Projekten auf der Spendenplattform sind kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen und Kosten erfolgt nicht.
      2. Nutzung

        Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern.

        Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Projektträger die Sparkasse von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten.

        Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
        • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
        • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
        • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
        • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
        • Irreführende Inhalte
        • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
        Sobald die Sparkasse Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist sie jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält sich die Sparkasse das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
      3. Zeitraum

        Der Zeitraum für das Sammeln von Spenden der Projektträger beginnt mit der Veröffentlichung des Projektes.
    5. Spenden von natürlichen und juristischen Personen

      Spenden von natürlichen und juristischen Personen sind zwischen mindestens 1 bis maximal 1.000 Euro möglich. Die Spende kann per Kreditkarte oder PayPal gezahlt werden.
    6. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Projektträger der Spendenaktion werden ausschließlich per E-Mail informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Verein auf der Spendenplattform angegebene Konto, spätestens nach Ablauf der Projektlaufzeit.

      Diejenigen Vereine, die bereits vor Ende der Laufzeit ihr Projektziel komplett erreicht haben, können ihre Spende auch schon früher erhalten. Vereine, die am Ende der Laufzeit ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten danach den Betrag, der bis zum Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde.

      Alle noch laufenden Projekte müssen vor dem Jahresende beendet und abgerechnet werden, da der bis dahin gesammelte Spendenbetrag dem jeweiligen Verein noch im alten Kalenderjahr überwiesen werden muss. Im neuen Kalenderjahr können diese Projekte dann bis zum ursprünglich geplanten Projektende wieder auf die Plattform gestellt werden, um den noch offenen Restbetrag einzuwerben.

      Im Falle einer Zuspende durch die Sparkasse verpflichtet sich der Verein nach Erhalt des Geldes, der Sparkasse eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auf dem Postweg zu übermitteln. Kommt ein gefördertes Projekt nicht zustande, kann die Sparkasse die Spende zurückzufordern.
  3. Aussetzung von Aktionen

    Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Die Sparkasse haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Ferner haftet sie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen zwingenden Bestimmungen. Ferner haftet sie für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Hierbei handelt es sich um solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet die Sparkasse allerdings nur auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt

    Soweit die Haftung der Sparkasse ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie Vertretern der Sparkasse. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Projektträger. Falsche oder ungenaue Informationen werden zurückgewiesen.

    Der Projektträger oder Nutzer stellt die Sparkasse mit der Registrierung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer die Sparkasse insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Datenschutz

    Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse unter www.spenden-am-niederrhein.de/datenschutz verwiesen. Durch die Registrierung auf der Spendenplattform erklärt sich der Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, von der Aktion uneingeschränkt öffentlich zu berichten oder berichten zu lassen. Dabei darf sie auf die vom Projektträger hochgeladenen Texte und Bilder zurückgreifen.

    Es steht dem Nutzer jederzeit frei, mündlich, schriftlich oder per E-Mail an spenden@sparkasse-am-niederrhein.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Nutzung bzw. der Projektpräsentation auf der Spendenplattform zurückzutreten.
  6. Sonstiges

    Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  7. Rechtsweg

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen sind die Datenschutzhinweise unter www.spenden-am-niederrhein.de/datenschutz zu beachten.